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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13   

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https://dejure.org/2017,63912
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13 (https://dejure.org/2017,63912)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.11.2017 - L 14 U 111/13 (https://dejure.org/2017,63912)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. November 2017 - L 14 U 111/13 (https://dejure.org/2017,63912)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2007 - L 14 U 78/95
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13
    Die hiergegen eingelegte Berufung hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen nach Durchführung weiterer Ermittlungen - so holte es u. a. auf Antrag des Klägers nach § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) das Gutachten des Nervenarztes und Umweltmediziners Dr. T. vom 13. Juli 2000 und dessen Stellungnahme vom 28. Januar 2005 sowie das arbeitsmedizinische Gutachten des Prof. Dr. R. nach Aktenlage vom 25. Juli 2001, das nervenfachärztliche Gutachten des Dr. U. vom 16. November 2005 sowie das neurologisch-neuropsychologische Gutachten nach Aktenlage des Prof. Dr. V. vom 1. Januar 2007 ein - mit Urteil vom 26. April 2007 (Verfahren L 14 U 78/95) zurückgewiesen: Der Kläger leide nicht an einer BK 1302, 1303 oder 1317 oder an einer Erkrankung, die wie eine BK nach § 551 Abs. 2 RVO zu entschädigen sei und habe deshalb auch keinen Anspruch auf Zahlung einer Verletztenrente.

    Das SG Bremen folge im Hinblick auf diese beiden BKen der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26. April 2007 - L 14 U 78/95 -.

    Die den Entscheidungen des SG Bremen und des LSG Niedersachsen-Bremen in dem Verfahren L 14 U 78/95 zugrunde liegenden Gutachten des Prof. Dr. V. vom 1. Januar 2007, des Prof. Dr. R. vom 27. Mai 1994 und des Dr. Q. vom 8. März 1994 seien ungenügend im Sinne des § 412 Abs. 1 ZPO.

  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13
    Auch wenn die neue Entscheidung ebenso lautet wie die bindend gewordene Entscheidung, ist in einem solchen Fall der Streitstoff in vollem Umfang erneut zu prüfen (BSG, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Juris, Rz. 17).

    Denn zum einen geht es hier nicht um eine neue rechtliche Prüfung und zum anderen geht der Senat davon aus, dass jedenfalls in Fällen der rechtskräftigen Bestätigung der zu überprüfenden Entscheidung im Rücknahmeverfahren nach § 44 SGB X eine erneute Sachprüfung ähnlich wie nach § 580 ZPO erst stattfinden muss, wenn der vorgebrachte Einwand seiner Art nach geeignet ist, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts darzutun und wenn dieser Einwand eine tatsächliche Grundlage hat (vgl. BSG, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Juris, Rz. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 U 4059/10 -, Juris Rz. 27).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 U 1012/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Löschungsanspruch gem § 84

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13
    Denn bei der ausschließlich fremde Gutachten und medizinische Literatur auswertenden und nach Aktenlage erstellten Stellungnahme handelte es sich nicht um ein Gutachten, sondern lediglich um eine beratungsärztliche Stellungnahme, die nicht von § 200 Abs. 2 SGB VII erfasst wird (zur Abgrenzung von Gutachten und beratungsärztlicher Stellungnahme vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2015 - L 8 U 1012/14 -, Juris).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13
    Denn insoweit komme es nicht auf die Benennung neuer Tatsachen und Beweismittel an, sondern es handele sich um eine rein juristische Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung, zu der von Seiten des Klägers zwar Gesichtspunkte beigesteuert werden könnten, die aber letztlich umfassend von Amts wegen erfolgen müsse (BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 24/05 R -, Juris, Rz. 13).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 36.95

    Offene Vermögensfragen: Zweitbescheid oder Änderungsbescheid bei falscher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13
    Ob eine Behörde eine solche getroffen und damit einen sogenannten Zweitbescheid erlassen hat, ist durch eine am objektiven Sinn der Erklärung orientierte Auslegung des Bescheids zu ermitteln (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 36/95 -, Juris).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13
    Diese Frage beantwortet sich nach der materiellen Rechtslage, wie sie sich für den geltend gemachten Anspruch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Überprüfungsentscheidung ergibt (vgl. BSGE 57, 209, 210).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren gem § 44 Abs 1SGB 10

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13
    Denn zum einen geht es hier nicht um eine neue rechtliche Prüfung und zum anderen geht der Senat davon aus, dass jedenfalls in Fällen der rechtskräftigen Bestätigung der zu überprüfenden Entscheidung im Rücknahmeverfahren nach § 44 SGB X eine erneute Sachprüfung ähnlich wie nach § 580 ZPO erst stattfinden muss, wenn der vorgebrachte Einwand seiner Art nach geeignet ist, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts darzutun und wenn dieser Einwand eine tatsächliche Grundlage hat (vgl. BSG, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Juris, Rz. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 U 4059/10 -, Juris Rz. 27).
  • BSG, 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13
    in seiner beratungsärztlichen Stellungnahme vom 8. Dezember 2014, welche der Senat im Wege des Urkundsbeweises gem. § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. §§ 415 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) verwertet (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 8. Dezember 1988, 2/9b RU 66/87, Juris), überzeugend dargelegt, dass das beim Kläger vorliegende schwere Hirnleiden nicht auf eine Lösungsmitteleinwirkung zurückzuführen ist.
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 41/03 R

    Überschreiten der Fünf-Monats-Frist zur Urteilsabsetzung - fehlende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13
    Entgegen der Vermutung des Klägers hat das SG Bremen sein Urteil vom 21. Januar 2013 binnen fünf Monaten abgesetzt und damit keinen Verfahrensfehler durch verspätete Absetzung des Urteils begangen (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 41/03 R -, juris Rz. 10 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1995 - 18 U 60/95

    Amtshaftungsanspruch eines Doktoranden; Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 111/13
    Hiergegen hat der Kläger am 7. März 1995 vor dem Sozialgericht (SG) Bremen Klage erhoben (Verfahren S 18 U 60/95).
  • BSG, 08.10.2007 - B 2 U 201/07 B
  • BSG, 07.12.1989 - 4 RA 110/88
  • SG Duisburg, 28.03.2023 - S 49 U 26/22
    - die vom Antragsteller vorgebrachten Argumente für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts bereits zuvor geprüft worden sind (Baumeister, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 44 SGB X, Rn. 137 m.w.N.) oder nur den bisherigen Vortrag im Wesentlichen wiederholt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.06.2021 - L 10 U 303/20, juris, Rn. 35 f.), - derselbe Sachverhalt nach der Vorstellung des Antragstellers im Rahmen der Beweiswürdigung nur anders berücksichtigt werden müsse (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.02.2010 - L 10 B 9/09 VG, juris, Rn. 18 - "Lediglich eine andere Beweiswürdigung ist für die Erteilung eines neuen Bescheides nach § 44 SGB X nicht ausreichend [...] ." ; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 12.07.2007 - L 2 VS 55/06, juris, Rn. 37; Merten, in: Hauck/Noftz SGB X, § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes, Rn. 40), - sich nach einer Prüfung der Umstände eines behaupteten anderen Sachverhaltes ergibt, dass tatsächlich gar kein neuer / anderer Sachverhalt vorliegt (BSG, Urt. v. 03.02.1988 - 9/9a RV 18/86, juris, Rn. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.02.2010 - L 10 B 9/09 VG, juris, Rn. 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.11.2017 - L 14 U 111/13, juris, Rn. 26; Merten, in: Hauck/Noftz SGB X, § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes, Rn. 37 m.w.N.) oder.

    Insbesondere existieren keine unfallversicherungsrechtlichen Besonderheiten für eine abweichende Bewertung der Anforderungen zu § 44 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 SGB X (so im Ergebnis etwa auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.11.2017 - L 14 U 111/13, juris, Rn. 26; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.06.2021 - L 10 U 303/20, juris, Rn. 35 f.; LSG Hamburg, Urt. v. 09.02.2010 - L 3 U 50/08, juris, Rn. 13; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 07.10.1999 - L 5 U 11/99, juris, Rn. 26).

    Insbesondere geht die Rechtsprechung davon aus, dass auch in den Fällen gerade noch kein Einstieg in die Sachprüfung nach § 44 SGB X geschuldet ist / vorgenommen wird, in denen zunächst abweichende Tatsachenbehauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden müssen bzw. überprüft worden sind (etwa: BSG, Urt. v. 03.02.1988 - 9/9a RV 18/86, juris, Rn. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.02.2010 - L 10 B 9/09 VG, juris, Rn. 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.11.2017 - L 14 U 111/13, juris, Rn. 26; Merten, in: Hauck/Noftz SGB X, § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes, Rn. 37 m.w.N.) oder nachträglich die Unerheblichkeit des anderen Sachverhaltes festgestellt wird (etwa: BSG, Urt. v. 03.02.1988 - 9/9a RV 18/86, juris, Rn. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.04.2017 - L 17 U 96/13, juris, Rn. 26; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.02.2010 - L 10 B 9/09 VG, juris, Rn. 18; Merten, in: Hauck/Noftz SGB X, § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes, Rn. 37 m.w.N.; Heße, in: BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, 67. Edition, Stand: 01.12.2022, § 44 SGB X, Rn. 11).

  • BVerfG, 15.06.2020 - 1 BvR 2843/18

    Nichtannahmebeschluss: Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Denn Gegenstand des Verfahrens ist nicht die erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs, sondern ein Antrag auf Überprüfung und gegebenenfalls Abänderung von bereits vorliegenden Entscheidungen nach § 44 SGB X. Nach einem erheblichen Teil der Rechtsprechung ist aber jedenfalls dann, wenn geltend gemacht wird, dass bei einer Entscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde, eine erneute umfassende Prüfung des Sachverhalts im Rahmen des § 44 SGB X nur angezeigt, wenn Umstände vorgetragen werden oder sonst mögliche Anhaltspunkte ersichtlich sind, die für die Unrichtigkeit der Vorentscheidung sprechen, und zudem auf einer zweiten Stufe festgestellt werden kann, dass die entsprechenden vorgetragenen Umstände beziehungsweise möglichen Anhaltspunkte tatsächlich vorliegen (vgl. BSGE 63, 33 ; Schleswig-Holsteinisches Landesozialgericht, Urteil vom 7. Oktober 1999 - L 5 U 11/99 -, juris, Rn. 26; LSG Hamburg, Urteil vom 9. Februar 2010 - L 3 U 50/08 -, juris, Rn. 13; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. April 2014 - L 15 VK 2/11 -, juris, Rn. 43 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. November 2017 - L 14 U 111/13 -, juris, Rn. 26).
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